Die Wärmeversorgung im Siedlungsgebiet soll helfen, die Energiestrategie 2050 des Bundes umzusetzen und die klimapolitischen Ziele zu erreichen. Allerdings stellen sich bei Planung, Bau und Betrieb von Fernwärmenetzen verschiedenste Rechtsfragen, die bisher wenig Beachtung gefunden haben. Andreas Abegg untersucht deshalb, welche Behörde wann zuständig ist, welche Bewilligungen und Konzessionen erteilt resp. eingeholt werden müssen, wie der Betrieb eines Netzes an Drittpersonen übertragen werden kann und ob Anschlusspflichten bestehen und diese mit Anschlussrechten korrespondieren. Der Beitrag ist frei in der wissenschaftlichen Zeitschrift sui generis verfügbar.