

Wollen öffentliche Arbeitgeber und Arbeitnehmende ein Arbeitsverhältnis durch Aufhebungsvereinbarung beenden, so sollten sich die Parteien ihrer gegenseitigen Rechte und Pflichten bewusst sein. Das Bundesgericht bestätigt in einem aktuellen Urteil (8C_75/2019 vom 17. Mai 2019) seine zurückhaltende Praxis, der Arbeitgeberin die Berufung auf einen Grundlagenirrtum bei Abschluss dieser Aufhebungsvereinbarung zu gewähren, falls sich die arbeitnehmende Partei nach Abschluss der Vereinbarung treuwidrig verhält.
Dazu hat Goran Seferovic einen Kurzkommentar in der Zeitschrift des Zentralverbands Öffentliches Personal (ZV info) verfasst.