Bisher waren Solaranlagen ausserhalb der Bauzonen mehrheitlich verpönt. Eine neue Verordnungsbestimmung (Art. 32c RPV) soll nun die Bewilligung von Solaranlagen ausserhalb der Bauzonen erleichtern. Andreas Abegg und Oliver Streiff nehmen zusammen mit Renata Trajkova eine erste rechtliche Einordnung vor. Sie zeigen auf, warum Art. 32c RPV kaum die erhoffte Erleichterung bringen wird. Der Beitrag ist im Jusletter vom 26. September erschienen. Er kann hier abgerufen werden.