

Auf der Agenda des Bundes geniesst die Energiestrategie 2050 momentan hohe Priorität. Um die strategischen Ziele zu erreichen, müssen geeignete Standorte für den Bau von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien, z. B. für den Bau von Solaranlagen, identifiziert werden. Dies setzt Raumplanung voraus. Der Bund hat dabei nur beschränkte Zuständigkeiten. Er erarbeitet Grundlagen und schafft zum Zweck der Anleitung und Abstimmung seiner raumwirksamen Tätigkeiten die nötigen Konzepte und Sachpläne. In seinem Beitrag betrachtet Oliver Streiff zusammen mit Renata Trajkova die Sachpläne und Konzepte des Bunds und ordnet diese kompetenzrechtlich ein, um anschliessend Schlüsse für die zukünftigen Handlungsmöglichkeiten resp. -pflichten des Bundes im Solarenergiebereich zu ziehen. Den Beitrag finden Sie hier.