

Prävention ist seit jeher eine zentrale Aufgabe der Sicherheitsbehörden. Zum kantonalen Bedrohungsmanagement kommen seit dem 1. Juni 2022 die neuen Bestimmungen auf Bundesebene zur «Verhinderung terroristischer Aktivitäten» hinzu. Patrice Zumsteg hat untersucht, wie diese beiden Ebenen zusammenwirken. Daraus ergibt sich, dass das Bedrohungsmanagement von Bund und Kantonen noch sehr fragmentarisch geregelt ist. Es werden Vorschläge gemacht, welche Punkte angegangen werden sollten, damit die präventive Gefahrenabwehr auf einer rechtsstaatlich hinreichenden Grundlage erfolgen kann. Den Beitrag finden Sie hier.