

Bei der Digitalisierung von Rechtsverfahren steht vor allem die Justiz im Fokus (Justitia 4.0). Dieses Projekt klammert die Verwaltung zwar aus. Im Windschatten von Justitia 4.0 möchte der Gesetzgeber jedoch auch die Digitalisierung des Bundesverwaltungsverfahrens vorantreiben. Christian Meyer analysiert den entsprechenden Vorentwurf des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Er zeigt auf, dass die heute bestehenden Grundprobleme zwar angegangen, in zentralen Punkten aber nur unbefriedigend gelöst werden. Der Beitrag ist in der Fachzeitschrift “Schweizerische Juristen-Zeitung” erschienen. Er kann hier abgerufen werden.