

Bauteile stehen im Spannungsfeld zwischen Abfall- und Bauprodukterecht. Für die Akteurinnen im Bereich der Wiederverwendung von Bauteilen ist entscheidend, ob ein Bauteil als Abfall oder als Bauprodukt zu qualifizieren ist, denn daraus ergeben sich unterschiedliche Verpflichtungen im Umgang mit diesem Bauteil. Für die Abfallqualifikation ist nach der Rechtsprechung von besonderer Bedeutung, ob das Bauteil am «gewöhnlichem Wirtschaftskreislauf» teilnimmt oder in die «Abfallwirtschaft» übergeht. Diese beiden Bereiche werden im Zuge der Kreislaufwirtschaft aber immer enger miteinander verknüpft. Die Qualifikation ist deshalb im heutigen Rechtsumfeld komplex und es fehlen verbindliche Kriterien. In seinem Beitrag macht Oliver Streiff Vorschläge für die Rechtsentwicklung. Den Beitrag finden Sie hier.