Das öffentliche Personalrecht stellt in mehrfacher Hinsicht eine anspruchsvolle Materie dar. Es gehört zwar dem öffentlichen Recht an, befasst sich jedoch mit öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen, die stark von der privatrechtlichen Praxis geprägt sind. Zudem ist das öffentliche Personalrecht äusserst heterogen ausgestaltet. Nicht nur verfügen der Bund und jeder Kanton über eigene Regelwerke, auch gewähren die Kantone ihren Gemeinden unterschiedliche Grade an Autonomie bei der Ausgestaltung des kommunalen Personalrechts. Darüber hinaus existieren eigene personalrechtliche Bestimmungen für Körperschaften, Anstalten sowie für öffentliche und gemischtwirtschaftliche Unternehmen. Andreas Abegg und Goran Seferovic bilden im Buch einen Grundriss des öffentlichen Personalrechts in der Schweiz ab, welcher sowohl Studierenden als auch Praktikerinnen und Praktikern einen fundierten Einstieg sowie einen Überblick über dieses komplexe Rechtsgebiet bietet. Das Buch finden Sie hier.
