

Der Untergrund enthält Erdwärme, Gestein, Raum und Grundwasser und dient als Baugrund, zur Entsorgung, als Rohstoffquelle, aber auch als Erinnerungs- (Archäologie) und Lagerort. Die Ansprüche an die Nutzung dieses Potenzials haben sich – auch dank technischen Entwicklungen – gesteigert und führen vermehrt zu Nutzungskonflikten. Die Nutzung des Untergrunds steht im Spannungsfeld zwischen öffentlichen und privaten Interessen. Allgemeine Regeln zur Nutzung fehlen. Meinrad Huser hat die Möglichkeit der raumplanerischen Ordnung im Untergrund untersucht und seine Erkenntnisse in der Zeitschrift Baurecht zusammengefasst. Der Beitrag ist hier verfügbar.