Die Revision des Raumplanungsgesetzes des Bundes im Jahr 2014 wollte die Innenentwicklung fördern. Bestehende Reserven innerhalb des Baugebiets sollen genutzt werden. Gleichzeitig führte der Gesetzgeber eine Pflicht zur Rückzonung übergrosser Bauzonen ein. Die Gemeinden nehmen diese Pflicht bis heute nur mit grosser Zurückhaltung wahr.
Meinrad Huser erklärt in seinem neusten Aufsatz, wie die Planungsbehörden dieser Pflicht nachzukommen haben und wo die Eigentümerrechte der Verkleinerung von Bauzonen Grenzen setzen. Rückzonungen liegen im öffentlichen Interesse und führen nur selten zu Entschädigungspflichten des Gemeinwesens. Meinrad Huser fordert, dass die überzeugende Rechtsprechung des Bundesgerichts zur materiellen Enteignung sachgerecht auf die Rückzonung bei übergrossen Baugebieten angewandt wird.
Huser, Verkleinerung der Bauzonen: Grundsätze und Verfahren, in: Stiftung Schweizer Notariat (Hrsg.), Verdichtung des bebauten Umfelds und ihr Einfluss auf Immobiliengeschäfte – la densification du territoire et son impact sur les transactions immobilières, Zürich/Basel/Genf 2019, S. 95 – 142