

Energieversorgungsunternehmen (EVU) fallen in gewisser Weise zwischen Stuhl und Bank. Sie erfüllen einerseits öffentliche Aufgaben, die ihnen vom Staat übertragen werden. Andererseits sind sie oft auch auf dem freien Markt tätig. Sie liefern beispielsweise Stromprodukte an Grosskunden, installieren Photovoltaik- und E-Mobilitätsanlagen, und sie erbringen Dienstleistungen in den Bereichen Gebäudetechnik, Messwesen und Telekommunikation. Bei solchen privatwirtschaftlichen Aktivitäten geniessen Energieversorgungsunternehmen aufgrund der Tatsache, dass sie öffentlich beherrscht sind und öffentliche Aufgaben wahrnehmen, potenziell ungerechtfertigte Vorteile: Sie erhalten besonders gute Finanzierungsbedingungen, werden privilegiert besteuert und profitieren von Verbund- und Informationsvorteilen, wenn öffentliche und private Aufgaben parallel wahrgenommen werden. Solche Privilegien können den Wettbewerb verzerren und andere Unternehmen daran hindern, in einen Markt einzutreten. Das kann zu Ärger mit Konkurrenten, den Wettbewerbshütern oder gar den Strafbehörden führen. In einer wissenschaftlichen Publikation schlagen Andreas Abegg und Phil Baumann konkrete Massnahmen vor, mit denen Gesetzgeber und Behörden schädliche Auswirkungen privatwirtschaftlicher Aktivitäten von EVU vermeiden können.