

Ein Gutachten von Andreas Abegg und Leonie Dörig (ZHAW) bringt Ordnung in den Untergrund.
Bestellt haben das Gutachten die BPUK und EnDK (Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz und Energiedirektorenkonferenz). Mitglieder der BPUK und EnDK sind die kantonalen Direktorinnen und Direktoren sowie die Regierungschefs der entsprechenden Ressorts des Fürstentum Liechtenstein.
Heute wird der Untergrund von verschiedenen Nutzungen beansprucht. Erstens wird der Untergrund räumlich genutzt für die Erstellung unterirdischer Bauten (Fundamente, Untergeschosse, Tiefgaragen, Gasspeicher), die Verlegung von Versorgungsleitungen (Wasser, Elektrizität, Daten, Gas) und die Führung von Verkehrswegen (Eisenbahntunnel, Strassentunnel, Unterführungen). Zweitens werden die Ressourcen des Untergrunds genutzt und abgebaut (Grundwasser, Erdwärme, Hartgestein, Kies). In Zukunft werden weitere Nutzungsmöglichkeiten dazukommen (z.B. geologisches Tiefenlager, Cargo sous terrain, CO2-Sequestrierung). Dabei gilt es immer auch Schutzaspekte (z.B. Grundwasserschutz und Archäologie) zu berücksichtigen. Wie sollen die Kantone – unter Beachtung der zum Teil erheblich divergierenden Interessen – die Nutzung des Untergrunds regeln? Um die Nutzung des Untergrunds zu ordnen, haben zahlreiche Kantone bereits neue Gesetze erlassen oder bestehende Gesetze angepasst und ergänzt. In weiteren Kantonen bestehen Gesetzesentwürfe zur Nutzung des Untergrunds.
Das vorliegende Rechtsgutachten berücksichtigt sowohl Kantone mit bestehenden gesetzlichen Grundlagen als auch Kantone ohne solche. Es zeigt auf, mit welchen Vorschriften und Instrumenten Nutzungskonflikte im Untergrund vermieden und gelöst werden können. Im Zentrum stehen dabei die Raumplanung und die kantonalen Untergrundgesetze.
Download: Abegg Dörig – Recht im Untergrund – Gutachten BPUD EnDK 2018