Wenn der Staat ein Unternehmen gründet, stehen verschiedene Rechtsformen zur Wahl. Andreas Abegg erklärt, bei welchen wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen welche Rechtsformen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zu bevorzugen sind. Die einzelnen Rechtsformen weisen spezifische Charakteristika auf und können den staatlichen Bedürfnissen angepasst werden. Dabei sind allerdings die jeweiligen Grenzen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zu beachten. Der Beitrag ist in der wissenschaftlichen Zeitschrift “Recht” erschienen und kann hier heruntergeladen werden.