Der Kanton Aargau verpflichtet seine Pensionskasse, einen Auftrag zur Liegenschaftensanierung öffentlich auszuschreiben. Die Pensionskasse erblickte darin eine Verletzung ihrer Wirtschaftsfreiheit, da private Versicherer solche Aufträge freihändig vergeben dürfen. Auch die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich liegen derzeit mit ihrem Kanton im Streit. Dies darum, weil das Unternehmen seinen Gewinn künftig dem Kanton abliefern soll, statt ihn seiner Kundschaft weiterzugeben.
Marco Frei und Andreas Abegg haben soeben in der Zeitschrift recht 2018, S. 290 ff. einen Aufsatz zu diesem praktisch relevanten und zugleich staatstheoretisch interessanten Thema veröffentlicht. Ihr Lösungsvorschlag: Personen des öffentlichen Rechts kommt Autonomie insoweit zu, als diese vom Staat gesetzlich gewährt wird. Sie sind somit Teil der staatlichen Organisation und können sich nicht auf die Wirtschaftsfreiheit berufen, die sich als Grundrecht gegen den Staat richtet. Juristische Personen des Privatrechts sind dagegen Teil der freiheitlichen Ordnung und können sich auf die Wirtschaftsfreiheit berufen, wenn sie keine Staatsaufgabe wahrnehmen, sondern eine freiwillige Tätigkeit im Wettbewerb ausüben.
Abegg/Frei, recht 2018, S. 290 ff.