Andreas Abegg und Goran Seferovic haben für den Kanton Zug Gutachten dazu erstellt, wie die sogenannten ehehaften Wasserrechte abzulösen sind. Im März 2019 entschied das Bundesgericht im Fall “Hammer”, dass die ehehaften Wasserrechte «bei erster Gelegenheit» abgelöst und den heute geltenden Vorschriften angepasst werden müssen. Wir kommen unter anderem zum Schluss, dass die Kantone diesen Auftrag spätestens innert 10 Jahren erfüllen müssen. Einen Anspruch auf Neukonzessionierung gibt es grundsätzlich nicht. In Ausnahmefällen könnte es aber zu Entschädigungen kommen. Die NZZ und die Luzerner Zeitung haben ausführlich über unser Gutachten berichtet. Hier der Download: Abegg Seferovic – Ehehafte Wasserrechte – 26.10.2020.