Andreas Abegg hat im Zentralblatt das Editorial der Nummer 11/2021 verfasst: Er zeigt auf, was die Digitalisierung derzeit mit dem Recht und vor allem mit der Rechtsprechung macht. Die Erstellung von Texten ist eine Kulturtechnik, d.h. sie ist nicht zuletzt von Text-externen Einflüssen abhängig. Die Übergänge von handgeschriebenen Texten zu Texten, die mithilfe einer Maschine verfasst werden, und sodann zu miteinander verbundenen Hypertexten des Computerzeitalters, verändern das Recht selbst.
Abegg – Die Sprache des Bundesgerichts im Zeitalter der Digitalisierung – ZBl 2021 589