Die Post hat heute die Untersuchungsberichte zur Postauto-Affäre öffentlich aufgeschaltet.
Zusammengefasst:
- Die Postauto AG erstellte die Planungsrechnungen je Strecke zu konservativ. Dies führte zu höheren Subventionen, als zur Abgeltung der “ungedeckten Kosten” (Art. 28 PBG) nötig gewesen wäre.
- Der überschiessende Gewinn von über 90,9 Mio. Franken wurde durch rund 200’000 nicht gerechtfertigte Umbuchungen (u.a. fiktive Management- und Lizenzgebühren) von der Sparte Regionaler Personentransport (RPV) auf Übriges übertragen. Die erzielten Gewinne wurde damit am Reservefonds, der von Gesetzes wegen vorgesehen ist, vorbeigeleitet (Art. 36 PBG).
Interessant dabei:
- Der Zielkonflikt zwischen der Meinung des Bundesamtes für Verkehr, wonach im RPV nicht systematisch Gewinn angestrebt werden darf, und dem Interesse des Bundes, sein Eigenkapital mittels Gewinn verzinst zu erhalten, wurde seit 2012 thematisiert.
- Der Expertenbericht kommt zum Schluss, dass die Gewinnvorgaben des Konzerns die illegale Umbuchungspraxis gefördert habe und das Gewinnverbot im RPV zu hinterfragen sei.
Letzteres ist richtig: Das bestehende Gewinnverbot sollte im Rahmen der laufenden Reform des RPV aufgenommen werden. Denn im vorliegenden Fall liegt vor allem auch ein Systemversagen vor.